Unser Fokus

Unsere besondere Ausrichtung gilt dem Wirtschaftsstrafrecht, das weite Bereiche unternehmerischer Tätigkeit betrifft. Die Regelungsmaterie wird zunehmend komplexer. Der Gesetzgeber hat die Straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet

Ein Kernbereich ist das Insolvenzstrafrecht. Gerade die Krise des Unternehmens ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein in strafrechtlicher Hinsicht bedeutsamer Zeitraum. Im Arbeitgeberstrafrecht stehen u.a. Vorwürfe in Bezug auf ein Vorenthalten von Sozialbeiträgen, sogenannter Schwarzarbeit und Verstöße gegen sonstige rechtliche Regelungsvorgaben in Rede. Das Subventionsstrafrecht betrifft Vorwürfe in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen. Immer größere Bedeutung gewinnen mit der fortschreitenden Digitalisierung die Themenbereiche IT-Strafrecht und Datenschutz, einschließlich der IT-Forensik.

Im Arzt -und Medizinstrafrecht befassen wir uns zum einen mit Vorwürfen, die mit der ärztlichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen, zum anderen solchen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Arztes, insbesondere auch die Leistungsabrechnung, verbunden sind. Unser Leistungsspektrum im Steuerstrafrecht reicht von der strafbefreienden Selbstanzeige bis zur Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe in der Hauptverhandlung.

Wir beraten und vertreten Unternehmen jeder Größe in Bezug auf sämtliche strafrechtlichen Risiken und Fragestellungen- auch wenn es ein echtes Unternehmensstrafrecht in Deutschland noch nicht gibt. Daneben vertreten wir insbesondere auch geschädigte Unternehmen im Zuge der Anzeigeerstattung.

Wir vertreten darüber hinaus – gerade angesichts unserer ausgeprägten forensischen Erfahrung in langandauernden Hauptverhandlungen – auch in Kapitalstrafsachen und Komplexverfahren.

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