Unser Fokus

Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Wir beraten und verteidigen Individualpersonen und Unternehmen in jeder Lage des Verfahrens. Unsere besondere Ausrichtung gilt dem Wirtschaftsstrafrecht, welches immer weitere Bereiche unternehmerischer Tätigkeit durchdringt. Die gegen Unternehmen und Verantwortliche gerichteten Vorwürfe werden immer komplexer, die Regelungsdichte nimmt immer weiter zu.

Ein Kernbereich ist das Insolvenzstrafrecht. Gerade die Krise des Unternehmens ist in wirtschaftlich unruhigen Zeiten immer wieder ein strafrechtlich bedeutsamer Zeitraum. Im Arbeitgeberstrafrecht stehen u.a. Vorwürfe in Bezug auf ein Vorenthalten von Sozialbeiträgen, sogenannter Schwarzarbeit und Verstöße gegen sonstige rechtliche Regelungsvorgaben in Rede. Das Subventionsstrafrecht betrifft Vorwürfe in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen. Immer größere Bedeutung gewinnen mit der fortschreitenden Digitalisierung die Themenbereiche IT-Strafrecht und Datenschutz, einschließlich der IT-Forensik.

Im Arzt -und Medizinstrafrecht befassen wir uns zum einen mit Vorwürfen, die mit der ärztlichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen, zum anderen solchen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Arztes, insbesondere auch die Leistungsabrechnung, verbunden sind. Unser Leistungsspektrum im Steuerstrafrecht reicht von der strafbefreienden Selbstanzeige bis zur Verteidigung gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe in der Hauptverhandlung.

Wir beraten und vertreten Unternehmen jeder Größe in Bezug auf sämtliche strafrechtlichen Risiken und Fragestellungen- auch wenn es ein echtes Unternehmensstrafrecht in Deutschland noch nicht gibt. Daneben vertreten wir insbesondere auch geschädigte Unternehmen im Zuge der Anzeigeerstattung.

Wir vertreten darüber hinaus – gerade angesichts unserer ausgeprägten forensischen Erfahrung in langandauernden Hauptverhandlungen – auch in Kapitalstrafsachen und Komplexverfahren.

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