Subventionsstrafrecht
Das Subventionsstrafrecht stand zuletzt wie wohl kein anderer Bereich des Strafrechts im Fokus der Öffentlichkeit. Im Zuge der Bewältigung der CoVID-19 Pandemie sind Subventionen in beispielloser Höhe an Unternehmen gewährt worden. Vielfach war angesichts der aktuellen Lage auch besondere Eile geboten. Dies führte dazu, dass die zugrunde liegenden Regelwerke und Bedingungen der Subventionsgewährung unter Zeitdruck entwickelt werden mussten. Die Strafverfolgungsbehörden haben den Subventionsbetrug aktuell in besonderer Weise im Blick.
Das Subventionsstrafrecht stellt seit jeher einen wichtigen Teil des Wirtschaftsstrafrechts dar. Der insoweit zentrale Tatbestand des § 264 StGB zählt zu den kompliziertesten Regelungen des Strafrechts überhaupt. Im Grundsatz genügt für eine Strafbarkeit bereits eine einzige falsche Angabe über subventionserhebliche Tatsachen.
Wir verteidigen umfassend gegen Vorwürfe des Subventionsbetruges. Das Subventionsstrafrecht ist geprägt von dem Rückgriff auf die zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Subventionsgewährung. Auch das Europarecht hat hier mittlerweile erhebliche Bedeutung. In der präzisen Analyse der strafrechtlichen Voraussetzung des § 264 StGB ist auch die Durchdringung dieser Rechtsmaterie im Einzelfall geboten. Wir kooperieren insofern mit spezialisierten, öffentlich-rechtlich ausgerichteten Kanzleien.
Gerade die Rückabwicklung gewährter Subventionen kann wirtschaftlich eine extreme Belastung darstellen. Gegen eine solche muss sich das betroffene Unternehmen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren zur Wehr setzen. Regelmäßig werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch von strikten Arrestmaßnahmen – insbesondere der Sicherung von Kontoguthaben – begleitet. Wir wahren Ihre Interessen auch bereits in dem Vorgehen gegen Arrestmaßnahmen.
§ 264 StGB - Subventionsbetrug
Der Gesetzgeber ist dem durch Schaffung der Vorschrift des § 264 Abs. 9 StGB begegnet. Hiernach führen nur Angaben über solche Tatsachen zu einer möglichen Strafbarkeit, welche ausdrücklich als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Gewährung der Subvention gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängt.
In der Praxis stellt dies eine besondere – auch strafrechtsdogmatische – Schwierigkeit dar. Eine engagierte Verteidigung muss das Merkmal mit großer Sorgfalt in den Blick nehmen.
CoViD19- Pandemie
All dies ist im Rahmen einer Verteidigung gegen Vorwürfe des Subventionsbetruges präzise in den Blick zu nehmen. Gerade die oben beschriebene Vorschrift des § 264 Abs. 9 StGB erweist sich insofern durchaus als fehleranfällig.
Umgang mit Arrestmaßnahmen
Wir sind Strafverteidiger.
Das Subventionsstrafrecht bietet besondere Verteidigungschancen. Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.