Arztstrafrecht

Vielfach liegt strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte der Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu Grunde. Die anwaltliche Begleitung des Arztes in derartigen Verfahren erfordert ein differenziertes Vorgehen, bei dem auch zivilrechtliche und berufsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine eingehende Aufarbeitung des Diagnose-, Therapie- oder Operationsverlaufes ist im Regelfall ebenso erforderlich wie die Einbindung medizinischer Sachverständiger zur Klärung des Vorwurfes und zur Vorbereitung einer effektiven Verteidigung.

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Geschäftsleitungen von Krankenhäusern betreffen darüber hinaus das Abrechnungswesen. Gerade die Einbeziehung der zugrundeliegenden Vorschriften zur Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber den jeweiligen Kostenträgern erfordert besondere Expertise. In diesem Zusammenhang wird auch gegenüber niedergelassenen Ärzten der Vorwurf erhoben, ärztliche Leistungen bewusst fehlerhaft abzurechnen. Aufgrund der Komplexität der Materie werden die Ermittlungen häufig durch spezialisierte Ermittlungsgruppen der Landeskriminalämter geführt, die eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Versorgungsträgern kooperieren.

Jedes Ermittlungsverfahren gegen Ärzte ist mit besonderen Risiken für die berufliche Tätigkeit verbunden. Neben die strafrechtliche Ahndung tritt die berufsrechtliche durch die jeweiligen Kammern. Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können bis zum Widerruf der Approbation reichen.

Medizinstrafrecht

Unter das Medizinstrafrecht fallen insbesondere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Dabei stehen insbesondere die Produktsicherheit und Produktvermarktung von pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Geräten im Vordergrund. Von Ermittlungsverfahren sind regelmäßig leitende Mitarbeiter von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern betroffen.

Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind in jüngerer Vergangenheit vielfach auch Sponsoring-Aktivitäten von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern.

Wir sind Strafverteidiger.


Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

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