Arztstrafrecht
Vielfach liegt strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte der Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu Grunde. Die anwaltliche Begleitung des Arztes in derartigen Verfahren erfordert ein differenziertes Vorgehen, bei dem auch zivilrechtliche und berufsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine eingehende Aufarbeitung des Diagnose-, Therapie- oder Operationsverlaufes ist im Regelfall ebenso erforderlich wie die Einbindung medizinischer Sachverständiger zur Klärung des Vorwurfes und zur Vorbereitung einer effektiven Verteidigung.
Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Geschäftsleitungen von Krankenhäusern betreffen darüber hinaus das Abrechnungswesen. Gerade die Einbeziehung der zugrundeliegenden Vorschriften zur Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber den jeweiligen Kostenträgern erfordert besondere Expertise. In diesem Zusammenhang wird auch gegenüber niedergelassenen Ärzten der Vorwurf erhoben, ärztliche Leistungen bewusst fehlerhaft abzurechnen. Aufgrund der Komplexität der Materie werden die Ermittlungen häufig durch spezialisierte Ermittlungsgruppen der Landeskriminalämter geführt, die eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Versorgungsträgern kooperieren.
Jedes Ermittlungsverfahren gegen Ärzte ist mit besonderen Risiken für die berufliche Tätigkeit verbunden. Neben die strafrechtliche Ahndung tritt die berufsrechtliche durch die jeweiligen Kammern. Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung können bis zum Widerruf der Approbation reichen.
Medizinstrafrecht
Unter das Medizinstrafrecht fallen insbesondere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Dabei stehen insbesondere die Produktsicherheit und Produktvermarktung von pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Geräten im Vordergrund. Von Ermittlungsverfahren sind regelmäßig leitende Mitarbeiter von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern betroffen.
Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind in jüngerer Vergangenheit vielfach auch Sponsoring-Aktivitäten von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern.
Fahrlässige Tötung, 222 StGB
Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. StGB
Auch fahrlässige Körperverletzungsdelikte spielen gerade im medizinischen Bereich immer wieder eine Rolle. § 229 StGB setzt voraus, dass ein fahrlässiges Handeln einen Körperverletzungserfolg hervorruft. Hierunter fällt oft, was umgangssprachlich als ärztliche Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler verstanden wird. Ebenso wie bei der fahrlässigen Tötung ist Voraussetzung, dass ein konkretes für den Verletzungserfolg ursächliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
Abrechnungsbetrug durch Ärzte
Eindeutig zu beurteilen sind etwa Fälle, in denen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die überhaupt nicht erbracht worden sind. Problematisch waren in der Vergangenheit immer wieder Fallgestaltungen, in denen Leistungen abgerechnet worden sind, die zwar erbracht, aber nicht von Rechnungssteller selbst erbracht worden sind. Stets ergibt sich insoweit ein Wechselspiel zwischen den der ärztlichen Leistungserbringung und Abrechnung zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften und den Anforderungen des Betrugstatbestandes.
Die Rechtsprechung legt gerade ärztliche Abrechnungen nach ihrem normativen Bedeutungsgehalt aus. Auf diese Weise kann das Merkmal der Täuschung unter Rückgriff auf Rechtsvorschriften begründet werden. Als problematisch erweist sich nicht selten, dass bei einer Vielzahl von vermeintlich fehlerhaften Abrechnungen schnell erhebliche (angebliche) Schadensbeträge erreicht werden. Dies kann bereits im Ermittlungsverfahren zu ganz erheblichen Eingriffen – etwa im Wege eines vorläufigen Vermögensarrests – führen.
Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Pflegediensten
Abrechnungsbetrug Strafe
Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig die Nebenfolgen: Gerade da das strafrechtliche Handeln im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, liegt mit einer entsprechenden Verurteilung der Widerruf der Approbation durchaus nahe. Auch sonstige Zulassungen und Erlaubnisse werden vielfach verloren gehen. Über die Einziehungsentscheidung drohen daneben ganz erhebliche finanzielle Belastungen.
Nebenfolgen: Widerruf der Approbation
Wir sind Strafverteidiger.
Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.