Jens Palupski

Ich habe in meiner fast 25jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger in einer Vielzahl von Verfahren Mandanten gegen Mord- und Totschlagsvorwürfe vor dem Schwurgericht verteidigt und gelernt, mit den außerordentlichen Belastungen, die ein Strafverfahren für die Betroffenen darstellt und den Herausforderungen, die sich in solchen Verfahren in und neben dem Gerichtssaal stellen, umzugehen.

In der Strafverteidigung bestimmt nach meiner Überzeugung nur das Ziel den Weg. Dieses Ziel sollte immer das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten sein. Ich sehe mich weniger als begleitenden Berater, sondern in der Verantwortung, meine Mandanten zu diesem Ziel zu führen. Dass der Weg dahin in jedem Verfahren neu gedacht werden muss, macht für mich den Reiz meiner Tätigkeit aus. Ich bin es gewohnt, unter größtem Druck Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Dabei schätze ich die direkte Rede und spreche auch unangenehme Wahrheiten aus. Mir ist bewusst, dass der Ausgang eines Strafverfahrens nicht allein in meiner Hand liegt. Am Ende jeden Verfahrens hoffe ich aber, die Erwartungen, die meine Mandanten in mich setzen, erfüllt zu haben.

Meine Erfahrungen im Gerichtssaal und im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden kann ich nunmehr seit vielen Jahren bei der Verteidigung von Beschuldigten und der Vertretung von Unternehmen und Behörden in wirtschaftsstrafrechtlich geprägten Verfahren nutzen. Ich weiß die Entwicklung dieser Verfahren einzuschätzen und sie zugunsten der Mandanten zu beeinflussen. Die oftmals parallele Beratung von Spezialisten anderer Rechtsgebiete ergänze und vertrete ich effektiv gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

So habe ich leitende Angestellte gegen den Vorwurf von Verstößen gegen des Außenwirtschaftsgesetz oder der Bestechlichkeit, Rechtsanwälte und Unternehmensberater gegen Vorwürfe der Untreue, des Subventionsbetruges oder der Steuerhinterziehung und Ärzte gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges verteidigt. Regelmäßig werde ich im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen von Personen beauftragt, denen Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte oder Untreue vorgeworfen werden. Zudem berate ich Landesbehörden und Unternehmen im Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen gegen Mitarbeiter.

Ich wurde 1968 in Hannover geboren und habe Jura in Münster und Köln studiert. Mein Entschluss Strafverteidiger zu werden, wurde im Referendariat und dort insbesondere in Stationen bei einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin und einem renommierten Strafverteidiger geprägt. Seit 1997 bin ich Rechtsanwalt, seit 2003 Fachanwalt für Strafrecht und seit 2013 Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltkammer Berlin.

Jens Palupski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
palupski@kpw.berlin
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