Beurkundung von Grundstücksgeschäften Zur Reichweite des Russland-Embargos
Mit Urteil vom 05.09.2024 (C-109/23-Jenerak) hat die 2. Kammer des EuGH entschieden, dass die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrags und dessen Vollzug keine Rechtsberatungsdienstleistung darstellt.