RA Wattenberg plädiert auf ECLE-Tagung für die Abschaffung der Rechtsfigur des Gefährdungsschadens
Unter der Überschrift „Alles Betrug?“ referierte RA Andreas Wattenberg auf der XV. ECLE-Tagung in Frankfurt zu je nach Betrugsart unterschiedlich definierten Schadensbegriffen im Wirtschaftsstrafrecht (Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, „Dieselgate“, Schneballsysteme). Er befasste sich dabei unter anderem mit der Frage, inwieweit individuelle Elemente des Vermögensschadens (Zweckverfehlung) bei der Schadensbestimmung Berücksichtigung finden können.
Einen weiteren Schwerpunkt seines Vortrages bildeten die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an eine objektive Ermittlung des Schadens bei sogenannten Risikogeschäften und der Begriff des Gefährdungsschadens. RA Wattenberg vertrat dabei die Auffassung, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte konkrete Schadensbezifferung anhand bilanzrechtlicher Vorgaben nicht geeignet ist, die Kategorie des Vermögensschadens näher einzugrenzen. Stattdessen sollte die Rechtsfigur des Gefährdungsschadens insgesamt aufgegeben werden.