Steuerstrafrecht

Die Verteidigung in Steuerstrafsachen verlangt eine besondere Expertise. Das Steuerstrafrecht ist einer der Kernbereiche des Wirtschaftsstrafrechts.

Das Steuerrecht ist überaus komplex und durchdringt alle Lebensbereiche, gerade aber das Wirtschaftsleben und unternehmerisches Handeln. Jede in steuerlicher Hinsicht falsche Angabe gegenüber Finanzbehörden ist dabei mit dem Risiko auch strafrechtlicher Vorwürfe verbunden. Vielfach rühren solche Vorwürfe aus Betriebsprüfungen oder gehen auf Kontrollmitteilungen der Finanzämter zurück.

Ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, stehen die Rechte des Beschuldigten in einem Spannungsverhältnis zu seinen steuerlichen Pflichten. Wir wahren ihre strafprozessualen Rechte – ohne steuerliche Pflichten aus dem Blick zu verlieren. Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Rat zu einer strafbefreienden Selbstanzeige: Wird diese fehlerhaft oder unvollständig erstattet, drohen dem Steuerpflichtigen gravierende Nachteile.

Steuerstrafrecht ist oft Arbeit im Team – wir arbeiten vielfach eng mit Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine zutreffende Ermittlung der steuerlichen Grundlagen zu gewährleisten. Vielfach sind Schadensermittlungen der Finanzbehörden unbegründet oder weit überzogen. Wir analysieren und hinterfragen die Vorwürfe.

Steuerstrafrechtliche Regelungen sind in den letzten Jahren immer wieder verschärft worden. Insbesondere ist aber – gerade aufgrund prominenter Beispiele – das Bewusstsein dafür gewachsen, dass es sich keineswegs um Kavaliersdelikte handelt.

Die wirtschaftliche Dimension eines solchen Ermittlungsverfahrens kann schnell existenzgefährend sein. Das Spektrum des Steuerstrafrechts ist dabei durchaus weit. Es reicht von kleinen Verstößen im privaten Bereich (Stichwort steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers) bis zu hochgradig organisierten Geschäftsmodellen, deren einziger Sinn in der Steuerhinterziehung liegt. Zu nennen sind dabei insbesondere sogenannte Umsatzsteuerkarusselle, welche schnell zu Steuerschäden in Millionenhöhe führen.

Wir sind Strafverteidiger.

Das Steuerstrafrecht bietet besondere Verteidigungschancen. Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

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