Unternehmensstrafrecht

Das Unternehmensstrafrecht ist höchst aktuell. Die Bedeutung strafrechtlicher Regelungen wächst für Unternehmen jeder Größe und Branche immer weiter.

Insbesondere liegt seit einiger Zeit der Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (siehe hierzu näher) vor. Hiermit soll nunmehr zum ersten Mal eine eigenständige strafrechtliche Verantwortlichkeit auch von Unternehmen selbst geschaffen werden. In strafrechtlicher Hinsicht stellt dies durchaus einen tiefgreifenden Umbruch dar. Bislang richteten sich strafrechtliche Verfahren immer gegen einzelne natürliche Person. Dies setzt einen lang anhaltenden Trend fort und soll grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße gelten.

Bereits nach geltendem Recht gibt es eine Vielzahl von Regelung, die ganz erhebliche Bußgelder und finanzielle Nebenfolgen für das Unternehmen selbst ermöglicht.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer, unabhängig von Rechtsform oder Größenordnung in allen strafrechtlichen Belangen. Wir übernehmen die Verteidigung von Managern, Leitungspersonen und Mitarbeitern gegen individuell erhobene Vorwürfe.

Insbesondere vertreten wir auch geschädigte Unternehmen in der Verfolgung von gegen das Unternehmen gerichteten Straftaten und im Rahmen der Rückgewinnung von Vermögenswerten. Wir erstatten Strafanzeige und übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Wir sind Strafverteidiger.

Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

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