Kapital- und Komplexstrafsachen

Gegenstand von Kapitalstrafsachen sind Vorwürfe des Mordes, des Totschlags und verschiedener weiterer Delikte mit Todesfolge. Die Strafandrohung ist regelmäßig dramatisch hoch und kann im Einzelfall bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe reichen.

Die Übernahme der Verteidigung in solchen Verfahren setzt ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung auch in den Bereichen der Rechtsmedizin, Rechtspsychiatrie und der Kriminalistik voraus.

Häufig ist die intensive Befassung mit spezifischen Sonderfragen die Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung. Dies reicht von medizinischen Themen über technische Problemstellungen bis zu psychologischen und soziokulturellen Einzelfragen.

Gleiches gilt für die Verteidigung in sogenannten Umfangs- bzw. Komplexverfahren. Diese sind von einem extensiven Verfahrensstoff und häufig von einer Vielzahl von Akteuren geprägt. Der Umgang erfordert ein hohes Maß an Logistik und feste Kommunikationsstrukturen. Die in manchen Fällen langandauernde Hauptverhandlung bedarf einer nachhaltigen Planung. Da es sich um ein dynamisches Geschehen handelt, gilt es, die Verfahrenssituation fortlaufend neu zu bewerten und das prozessuale Handeln auf die jeweilige Situation einzustellen.

Wir sind Strafverteidiger.


Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

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