Was können wir für Sie tun?
Strafrechtliche Fragestellungen sind vielfältig wie das Leben. Sprechen Sie uns an – In einem ersten Beratungsgespräch setzen wir uns eingehend mit Ihrem Anliegen auseinander, analysieren die Ausgangssituation und zeigen Lösungsansätze auf.
Wir wissen, dass es auf kurzfristige Reaktionen und Informationen ankommt. Wir beraten persönlich und umgehend in unserer Kanzlei in Berlin, per Telefon und Videocall. Wie stehen Ihnen täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr (Mo bis Fr) gerne zur Verfügung.
kpw | Wir sind Strafverteidiger.
Meinekestraße 13
10719 Berlin
Tel.: 030 9210 233 0
Fax: 030 9210 233 99
E-Mail: info@kpw.berlin
Jens Palupski
Andreas Wattenberg
Montag bis Freitag
09:00 bis 18:00 Uhr
Im Rahmen der Mandatsübernahme analysieren wir mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt. Häufig lassen sich bereits in diesem Stadium weitere Schritte planen und mögliche Lösungsansätze skizzieren. Bestandteil der Erstberatung ist auch eine Kostenplanung. Wir informieren Sie umfassend über die im Falle einer Beauftragung entstehenden Kosten.
In Strafsachen ist eine umgehende Kontaktaufnahme unverzichtbar, sprechen Sie uns an.
Als spezialisierte Kanzlei schließen wir in der Regel eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen ab. Dabei erfolgt die Kalkulation nach Verfahrensabschnitten oder nach Aufwand (Stundensatz) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Mandatsverhältnisses und der Budgetplanung des Unternehmens bzw. des Auftraggebers. Selbstverständlich gestalten wir dies offen und transparent. Wir informieren Sie vor unserer Beauftragung unverbindlich über die zu erwartenden Kosten.
In zahlreichen Fällen werden die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Viele Versicherer bieten Spezial-Straf-Rechtsschutz Produkte an, die die Kosten unserer Tätigkeit vollständig übernehmen. Zu unserem Service gehört die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Wir holen eine Deckungszusage für Sie ein.
Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte sowohl gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung), wie auch gegen die Ansprüche Dritter (Außenhaftung). In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren werden häufig auch die Kosten der Strafverteidigung übernommen. Dies gilt zunächst auch für Fälle, in denen den Betroffenen eine vorsätzlich begangene Pflichtverletzung zur Last gelegt wird. Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht lediglich im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung.
Wir beraten Sie hinsichtlich einer Kostendeckung und korrespondieren mit Ihrer Versicherung.
Gerade im Strafrecht steht die nachhaltige und alleine Vertretung Ihrer Interessen im Vordergrund. Wir haben in unserer Kanzlei ein wirksames System zur Vermeidung von Interessenskonflikten installiert. Vor jeder Übernahme eines Auftrags nehmen wir eine umfassende Kollisionsprüfung vor um mögliche Interessenskonflikte von vornherein auszuschließen.
Wir legen Wert auf eine sichere Kommunikation. Für die Verschlüsselung von E-Mails benutzen Sie bitte unsere S/MIME und pgp Zertifikate. Wir arbeiten mit einer eigenen verschlüsselten Cloud-Lösung. Für die Übermittlung von Dokumenten stellen wir Ihnen auf Anfage eine sichere und verschlüsselte Upload-Möglichkeit zur Verfügung.
Wir bilden aus: In regelmäßigen Abständen vermitteln wir besonders am Strafrecht interessierten Referendaren einen Einblick in die Anforderungen und Herausforderungen des Berufs des Strafverteidigers.
Der Schutz der Mandanten steht bei uns an erster Stelle. Anfragen zu laufenden Mandaten können nur in Ausnahmefällen beantwortet werden, soweit dies im Rahmen der Mandatsbearbeitung sinnvoll ist und von den Mandanten ausdrücklich gewünscht wird.
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