Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs.

Wer als Arzt des Abrechnungsbetrugs bezichtigt wird, ist in seiner beruflichen Existenz bedroht. Der Entzug der Approbation und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe stehen mit dem Vorwurf im Raum. Auch anderen Berufsträgern der Heil- und Pflegeberufe drohen bei entsprechenden Vorwürfen weitreichende Konsequenzen. Dementsprechend wichtig ist es, dass Sie in dieser Situation besonnen reagieren und die Unterstützung einer auf Arzt- und Medizinstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Anspruch nehmen.

  • Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten?
  • Wurde Ihre Praxis durchsucht?
  • Wird nach § 263 StGB gegen Sie und Ihre Partner ermittelt?

Jetzt kommt es darauf an, schnell zu reagieren. Wir unterstützen Sie während der Ermittlungen und verteidigen Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!


    kpw: Ihre Strafverteidiger im Medizin- und Arztstrafrecht

    Unterstützung bei Abrechnungsbetrugsvorwürfen

    Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs sind für die betroffenen Ärzte eine starke persönliche  Belastung. Denn im Falle einer Verurteilung drohen erhebliche Strafen. Wird bereits gegen Sie ermittelt, ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich anwaltlich beraten lassen. Schweigen ist als Beschuldigter Ihr gutes Recht – äußern Sie sich gegenüber den Behörden nicht. Denn damit machen Sie sich angreifbar – vor allem, da Sie die Reichweite der Vorwürfe ohne Akteneinsicht nicht absehen können.

    6 Partner

    Persönliche Betreuung durch einen individuellen Ansprechpartner

    10 Jahre kpw

    Langjährige Erfahrung im Medizin- und Arztstrafrecht

    1 Fokus

    Spezialisiert auf die Verteidigung in Fällen des Abrechnungsbetrugs

    Risiken des Abrechnungsbetrugs durch Ärzte und Mediziner

    Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist einer der häufigsten Vorwürfe gegen Ärzte und Zahnärzte. Falsch definierte Rechnungsposten, die Abrechnung nicht (in dieser Form) erbrachter Leistungen oder die fehlerhafte Datierung einer Rechnung sind oft Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen. Aufgrund der besonderen Position von Arztpraxen als Teil des Gesundheitssystems verstehen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei dem Thema keinen Spaß.

    Der Verlust der ärztlichen Approbation und Freiheitsstrafen können die Folgen systematisch falsch abgerechneter Leistungen sein. Umso wichtiger ist es, diesbezügliche Ermittlungen von Anfang an ernst zu nehmen. Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurden von den Strafverfolgungsbehörden bereits Unterlagen in Ihrer Praxis beschlagnahmt? Dann ist es höchste Zeit, anwaltlichen Beistand zu suchen.

    Welche Straftaten fallen in den Bereich des Abrechnungsbetrugs?

    Beim Abrechnungsbetrug geht es vornehmlich darum, dass Ärzte Ihren Patienten bzw. den Leistungsträgern nicht oder nicht so erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Solche sogenannten Luftrechnungen sind, wenn Sie wissentlich erstellt werden, ein schwerwiegender Betrug. Auch das Abrechnen anderer, höherwertiger Leistungen anstelle der tatsächlich erbrachten Leistungen stellt eine Form des Abrechnungsbetrugs dar.

    Ebenso wird die falsche Datierung von Rechnungen in einigen Fällen als Betrug gewertet. Vor allem, wenn dadurch Höchstbetragsregelungen umgangen werden oder eine Leistung zu einem neuen, höheren Preis abgerechnet werden kann, liegt das Betrugspotenzial auf der Hand. Gerade das ärztliche Abrechnungsrecht ist höchst kompliziert. Auch bei Streit- und Abgrenzungfragen besteht das Risiko, in den Fokus von der Ermittlungsbehörden zu geraten.

    Wichtig ist zudem, dass auch der Versuch des Betrugs bereits strafrechtlich relevant ist.

    Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bei entsprechenden Vorwürfen so schnell wie möglich um den Beistand eines kompetenten Fachanwalts bemühen.

    Welche Strafe droht nach § 263 StGB?

    § 263 StGB regel den Tatbestand des Betruges.

    Wer sich durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, muss in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen. Das kann im Fall des Abrechnungsbetrugs zum Beispiel dann der Fall sein, wenn über einen längeren Zeitraum systematisch fehlerhafte Rechnungen erstellt wurden.

    Eine Verurteilung bedeutet zudem eine Vorstrafe und den damit verbundenen Eintrag im Bundeszentralregister.

    Welche weiteren Folgen drohen?

    Die berufrechtlichen Nebenfolgen einer strafrechtlichen Veruteilung sind gravierend. So droht der Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit. Die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung legt hier strenge Maßstäbe an. Das geschieht in einem separaten berufsrechtlichen Verfahren.

    Wiegen die Vorwürfe schwer genug, kann dies das Ende der ärztlichen Tätigkeit bedeuten.

    Dementsprechend wichtig ist es, auch Vorwürfe geringfügigen Abrechnungsbetrugs keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen und sich frühzeitig um diese zu kümmern.

    Auch die finanziellen Auswirkungen können – über Rückforderungen der Leistungsträger beziehungsweise die Einziehung im Strafverfahren – gravierend sein.

    Erste Hilfe bei Ermittlungen zum Abrechnungsbetrug

    Wurden bereits Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs gegen Sie eingeleitet, gilt es einige grundsätzliche Regeln zu beachten:

    1. Keine Stellung beziehen

    Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten. Machen Sie hiervon Gebrauch – auch wenn Sie sich instinktiv gegen die Vorwürfe verwahren wollen. Vorschnelle, unbedachte Äußerungen gehen mit ganz erheblichen Risiken einher. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten, bevor Sie im weiteren Verfahren über Ihre Anwälte Stellung nehmen.

    2. Zugang zu digitalen Unterlagen
    Polizei und Behörden können unter Umständen Unterlagen und auch Computer in Ihrer Praxis beschlagnahmen. Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter für den Zugang zu den Geräten herauszugeben. Warten Sie damit, bis Sie sich rechtlich haben beraten lassen.

    3. Fachanwälte in Anspruch nehmen
    Nutzen Sie die Möglichkeit, den Service einer auf Arztstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei wie kpw in Anspruch zu nehmen. Medizin- und Arztstrafrecht sind äußerst komplexe Rechtsgebiete, auf die die meisten Strafrechtskanzleien nicht hinreichend vorbereitet sind. Gerade in Fällen, in denen Praxen oder Versorgungszentren tatsächlich unwissentliche Fehler bei der Abrechnung gemacht haben, ist es aber wichtig, das mithilfe eines Fachanwalts nachzuweisen.

    kpw verteidigt Sie beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs

    Bei kpw haben wir jahrelange Erfahrung mit strafrechtlichen Fällen aus dem Bereich des Abrechnungsbetrugs in Arztpraxen. Wir verstehen, wie die Abrechnungspraxis im medizinischen Bereich funktioniert und welche Fehler dabei vorkommen können. Entsprechend gut sind wir auf die Verteidigung in solchen Fällen vorbereitet. Professionell, effizient und zeitnah entwickeln wir für Sie und Ihre Praxis eine geeignete Verteidigungsstrategie.

    Wir sind Strafverteidiger und unterstützen Sie dabei, Ihren guten Ruf und Ihre berufliche Zukunft zu schützen.

    Case Studies* - so arbeiten wir

    * Es handelt sich um fiktive, wirklichkeitsnahe Beispiele.

    * Allgemeinmediziner Dr. 0B81HF883Y

    A ist niedergelassener Arzt in einer Gemeinschaftspraxis. Eines Morgens erscheinen Polizeibeamte zur Durchsuchung in den Praxisräumen. Ihm wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Jahren eine Leistung unter einer unzutreffenden Leistungsziffern abgerechnet zu haben. Die von ihm zur Anwendung gebrachte Ziffer sei sachlich nicht gerechtfertigt. Auf diese Weise habe er fortlaufend überhöhte Abrechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro pro Quartal erstellt. Das Verfahren geht auf eine Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigung zurück. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gelingt es nachzuweisen, dass die konkret erbrachten Leistungen in einer Vielzahl von Fällen sehr wohl den umstrittenen rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Verbleibende Fälle werden nach § 153a StPO gegen Zahlung einer geringfügigen Auflage eingestellt.

    * Pflegedienst N61CFDWW7B

    B betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Ihr wird vorgeworfen, einzelne Leistungen nicht durch hinreichend qualifiziertes Personal erbracht zu haben. Insbesondere sei sie ihrer vertraglichen Verpflichtung, in bestimmten Bereichen nur examinierte Pflegekräfte einzusetzen, nicht nachgekommen. Die Abrechnung der entsprechenden Leistungen stelle – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – einen Betrug dar. Der entstandene Schaden betrage mehr als 400.00 €.

    Im Rahmen der Hauptverhandlung kommt es zu einer Verfahrensverständigung.

    * Apotheker Dr. 4SYZ94VZRR

    C betreibt eine Apotheke. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nunmehr vor, er habe mit einem Hersteller von Medizinprodukten eine Absprache dahin getroffen, dass dieses ihm Verschreibungen von Ärzten zuweise. Dies verstoße gegen § 11 ApoG. Die sodann in diesem Zusammenhang erfolgten Leistungen seien zwar ordnungsgemäß erbracht, aber angesichts des Verstoßes gegen § 11 ApoG nicht abrechnungsfähig. Es liege ein Abrechnungsbetrug vor.

    Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gelingt es der Staatsanwaltschaft nicht, ein koordiniertes Vorgehen zu beweisen. Die Ermittlungen werden eingestellt.

    Was ist jetzt wichtig?

    Kein voreiliger Aktionismus

    In der Regel wurden bereits Ermittlungen durchgeführt, deren genauen Inhalt Sie nicht kennen.

    Schweigerecht nutzen

    Vermeiden Sie voreilige Stellungnahmen. Durch Schweigen bewahren Sie idR. eine bessere Ausgangsposition.

    Fachkundige Beratung suchen

    Fachkundige Berater verfügen über umfangreiche Erfahrung und bestimmen mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.

    Individuell taktisch vorgehen

    Der optimale taktische Ansatz hängt von der bisherigen Aktenlage und den aktuellen Annahmen der Ermittlungsbehörden ab.

      Wir sind Strafverteidiger

      kpw ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Wir sind u.a. auf das Arzt- und Medizinstrafrecht spezialisiert. Als Mandant profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung aus zahllosen Strafverfahren und unserer gebündelten Kompetenz als Strafverteidiger. Im Rahmen einer ersten Beratung klären wir mit Ihnen die Verfahrenssituation, zeigen Handlungsoptionen auf und informieren über die Kosten einer möglichen Beauftragung.

      Wir beraten und verteidigen Individualpersonen und Unternehmen in jeder Lage des Verfahrens in den zahlreichen Themenfeldern des Wirtschaftsstrafrechts.

      Ihre Vorteile bei kpw

      Sofortige Beratung

      Wir wissen, dass die Situation für Sie belastend ist. Wir beraten Sie umgehend.

      Direkte Kommunikation

      Unsere moderne Kanzlei ist auf die bundesweite Vertretung von Mandanten eingerichtet.

      Langjährige Erfahrung

      Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über lange Erfahrung im Arztstrafrecht.

      Persönliche Betreuung

      Ein Partner führt Ihr Mandat individuell und entwickelt mit Ihnen das optimale Verteidigungskonzept.

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