Kompetenz in Krisen

Wir sind eine spezialisierte Strafrechtskanzlei aus Berlin. Wir lösen komplexe strafrechtliche Probleme – bundesweit, umfassend und zielstrebig.

Wir sind kpw.

Strafrechtliche Vorwürfe werden von den Betroffenen regelmäßig als existenzielle Belastung erlebt. Neben originären Sanktionen drohen berufs- oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, finanzielle Nachteile und Reputationsverlust. Erforderlich ist daher stets auch ein Blick über den Kernbereich des Strafrechts hinaus.

Die Kompetenz unserer seit Jahren hochspezialisierten Strafrechtsboutique ist in zahlreichen Ausnahmeverfahren gefragt. Unser Anspruch ist es, Sie frei von vermeidbaren Belastungen durch das Strafverfahren zu führen. Unsere Mandanten vertrauen unserer persönlichen Betreuung und unserem nachhaltigen, parteiischen Engagement.

Wir priorisieren die Vermeidung eines gerichtlichen Hauptverfahrens. Soweit eine Hauptverhandlung nicht zu vermeiden ist, profitieren Sie von unserer großen forensischen Erfahrung in zahlreichen Umfangsverfahren. Wir haben Kompetenz in Krisen.

360° Strafverteidigung

Konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen mit umfassendem Blick auf alle Teilaspekte

Was können wir für Sie tun?

Wir übernehmen die Beratung, Vertretung und Verteidigung von Individualpersonen, Unternehmen und Verbänden in allen strafrechtlichen Belangen: Von der klassischen Individualverteidigung bis zur Präventionsberatung. Häufig werden wir von anderweitig spezialisierten Kanzleien, Rechtsabteilungen sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als Fachkanzlei hinzugezogen.

Mit unserer modernen Organisationsstruktur sind wir auf eine kurzfristige Ansprechbarkeit und ggf. umgehende Tätigkeitsübernahme eingerichtet.

Wir stehen für Ihr strafrechtliches Anliegen zur Verfügung. Im Rahmen eines kurzfristigen Beratungstermins bestimmen wir die Problemlage und erörtern Lösungsansätze.

Sterbehilfe im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz

Mittwoch, 21.05.2025, von 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr mit Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp und RAin Dr. Eda Tekin. Jetzt Anmelden.

Beurkundung von Grundstücksgeschäften Zur Reichweite des Russland-Embargos

Mit Urteil vom 05.09.2024 (C-109/23-Jenerak) hat die 2. Kammer des EuGH entschieden, dass die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrags und dessen Vollzug keine Rechtsberatungsdienstleistung darstellt.

page.php