Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung
Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist schnell erhoben. Viele Insolvenzverfahren gehen auch mit strafrechtlichen Ermittlungen einher. Insbesondere ist die Frist zur Stellung eines rechtzeitigen Insolvenzantrages kurz bemessen.
Jedes Ermittlungsverfahren bedeutet eine besondere Belastung!
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist für die Verantwortlichen, insbesondere (ehemalige) Geschäftsführer, in der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation oft doppelt belastend. Umso wichtiger ist es, klar und besonnen zu reagieren, und Fehler zu vermeiden. Dies gilt auch und gerade im Zuge der durch die CoViD19-Pandemie hervorgerufenen Verwerfungen.
Wie sollten Sie sich verhalten?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern und zu schweigen. Regelmäßig erhalten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Dabei gilt ganz grundsätzlich: Vermeiden Sie unbedachte und verfrühte Äußerungen. Erst wenn ein Anwalt die Ermittlungsakten eingesehen hat, lässt sich die strafrechtliche Lage seriös analysieren. Auf dieser Grundlage entwickeln wir für Sie die richtige Lösung – vielfach bedeutet dies, dass wir für Sie zu den erhobenen Vorwürfen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Stellung nehmen!
Wir sind Strafverteidiger.
Das Insolvenzstrafrecht bietet besondere Verteidigungschancen. Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen präzise für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf umfangreiche spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts. Wir verteidigen bundesweit.
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzverschleppung
Insolvenzstrafverfahren gehen auch vielfach mit Vorwürfen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) und sonstigen sogenannten Bankrottdelikten einher. Es ist von besonderer Bedeutung, auch dies im Blick zu behalten.
Über die rechtlichen Voraussetzungen der Insolvenzverschleppung, neuere Entscheidungen und besondere Problemkreise informieren wir an dieser Stelle.
Das Strafprozessrecht kennt vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Schuldspruch und Verurteilung abzuschließen. Gerade in Insolvenzstrafsachen kommt diese Form einer folgenarmen Erledigung häufig in Betracht.
Wie wird Insolvenzverschleppung bestraft?
§ 15a InsO: Insolvenzverschleppung
Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.
15a Abs. 4 InsO enthält die zugehörige Strafvorschrift:
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag
1. nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder
2. nicht richtig stellt.
Die Frist zur Stellung des Antrages beträgt bis zu drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes.
Definition Insolvenzverschleppung
Zeitpunkt des Insolvenzantrags
Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Vorliegen der Insolvenzgründe.
Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 3 InsO kann für die Betroffenen auch deswegen besonders einschneidend sein, weil hierdurch auf die Fähigkeit, das Amt eines Geschäftsführers zu bekleiden, aufgehoben wird. § 6 GmbHG enthält eine entsprechende Sondervorschrift.