Vorwurf Insolvenzverschleppung
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung erhalten? Reagieren Sie richtig und vermeiden schwere Konsequenzen durch fundierte Beratung und Verteidigung.
Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist schnell erhoben. Viele Insolvenzverfahren gehen mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren einher. Insbesondere ist die Frist zur Stellung eines rechtzeitigen Insolvenzantrages sehr kurz bemessen.
Ermittlungsverfahren: Wie ist der weitere Verlauf?
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist für die Verantwortlichen, insbesondere (ehemalige) Geschäftsführer, in der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation oft doppelt belastend. Am Anfang stehen häufig überraschend und für die Betroffenen sehr belastend Beschuldigtenvorladung, Kontenpfändung und ggf. eine Durchsuchung. In der Regel sind bereits umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Insolvenzstrafverfahren gehen darüber hinaus regelmäßig mit Vorwürfen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) und sonstigen sogenannten Bankrottdelikten einher.
Welche Folgen drohen?
Insolvenzverschleppung kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen bestraft werden. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Maßgeblich für die Strafzumessung sind insbesondere die Dauer der unterlassenen Antragsstellung und die Höhe der in diesem Zeitraum offenen Forderungen. Daneben haben auch typische Begleitdelikte wie insbesondere § 283 StGB Bedeutung: Sollen Vermögenswerte beiseite geschafft worden sein? Sind Sozialversicherungsbeiträge zur Zahlung offen? Liegt die Buchhaltung (vollständig) vor?
Was ist jetzt wichtig?
Kein voreiliger Aktionismus!
In der Regel wurden bereits Ermittlungen durchgeführt, deren genauen Inhalt Sie nicht kennen.
Schweigerecht nutzen!
Vermeiden Sie voreilige Stellungnahmen. Durch Schweigen bewahren Sie idR. eine bessere Ausgangsposition.
Fachkundige Beratung suchen!
Fachkundige Berater verfügen über umfangreiche Erfahrung und bestimmen mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.
Individuell taktisch vorgehen!
Der optimale taktische Ansatz hängt von der bisherigen Aktenlage und den aktuellen Annahmen der Ermittlungsbehörden ab.
Welche Strafen stehen im Raum?
Spätestens nach der Information des Beschuldigten erfolgt die Abgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft. Dort wird auf juristischer Ebene über das weitere Verfahren entschieden. Wir beobachten derzeit, dass diese Verfahren bei der Justiz sehr ernst genommen werden. Oft sind damit auch zusätzliche finanzielle Sanktionen im Wege der Einziehung verbunden.
Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung beseitigt die Fähigkeit, das Amt eines Geschäftsführers auch in anderen Gesellschaften zu bekeiden.
Was ist jetzt zu tun?
Hier gilt es zunächst den Sachverhalt präzise zu sichten und zu analysieren, wie den Vorwürfen optimal begegnet werden kann. Fast immer ist hierfür zunächst die Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten erforderlich, um Umfang und Ausmaß der Vorwürfe und ihre tatsächliche Grundlage zu sondieren.
Dies bedeutet, dass wir Ihnen in der Regel raten werden, keine Stellungnahme zur Akte zu reichen. Wir beantragen Akteneinsicht, werten mit Ihnen gemeinsam den Inhalt aus und sichten damit korrespondierend Ihre Geschäfts- und Antragsunterlagen.
Welche Verteidigung ist effektiv?
Dies gilt zum einen in Bezug auf die Bestimmung des Zeitpunkts, zu welchem Insolvenzreife eingetreten sein soll. Dieser ist aus vielen Gründen bedeutsam: zum einen für die Dauer der angeblichen Insolvenzverschleppung, zum anderen aber auch für etwaige Bankrottdelikte.
Erst dann lässt sich präzise entwickeln, welche Strategie zu wählen und welches Verteidigungsziel anzustreben ist.
Wie lage dauert ein Verfahren?
Erfolgt eine Einstellung noch im Ermittlungsverfahren, wird dies schneller gehen als wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Auch hier verbieten sich verallgemeinernde Aussagen.
Wir sind uns bewusst, das ein Ermittlungsverfahren oft eine hohe Belastung für die Betroffenen mit sich bringt. Grundsätzlich ist es unser Ziel, das Verfahren zum besten unser Mandanten so schnell und so folgenlos wie möglich zu beenden.
Welche Kosten entstehen?
Tritt die Rechtsschutzversicherung ein?
Aber auch Privatpersonen verfügen immer häufiger über einen solchen Versicherungsschutz (Erweiterter Spezial- Strafrechtsschutz).
Gerne kontaktieren wir Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie und stellen eine Deckungsanfrage.
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kpw – Wir sind als hochspezialisierte Wirtschaftsstrafverteidiger täglich mit Fällen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts befasst. Wir beraten umfassend, werten die vollständigen behördlichen Akten aus und prüfen eingehend, wie rechtlich belastbar die erhobenen Vorwürfe im Einzelfall sind.
Wir verstehen uns als erfahrener Partner an Ihrer Seite und erarbeiten für Sie das optimale Verteidigungskonzept. Bei Bedarf können wir ein Team von bis zu 6 spezialisierten Partnern zusammenstellen. Ziel ist es, schwerwiegende Sanktionen zu vermeiden und Ihre persönliche Handlungsfähigkeit wiederherstellen.
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