Vorwurf Insolvenzverschleppung

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung erhalten? Reagieren Sie richtig und vermeiden schwere Konsequenzen durch fundierte Beratung und Verteidigung.

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist schnell erhoben. Viele Insolvenzverfahren gehen mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren einher. Insbesondere ist die Frist zur Stellung eines rechtzeitigen Insolvenzantrages sehr kurz bemessen.

Vermeiden Sie schwere Konsequenzen durch frühzeitige Beauftragung erfahrener Strafverteidiger. Wir verteidigen Sie bundesweit und beraten Sie noch heute – auf Wunsch via Zoom.


Ermittlungsverfahren: Wie ist der weitere Verlauf?

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist für die Verantwortlichen, insbesondere (ehemalige) Geschäftsführer, in der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation oft doppelt belastend. Am Anfang stehen häufig überraschend und für die Betroffenen sehr belastend Beschuldigtenvorladung, Kontenpfändung und ggf. eine Durchsuchung. In der Regel sind bereits umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Insolvenzstrafverfahren gehen darüber hinaus regelmäßig mit Vorwürfen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) und sonstigen sogenannten Bankrottdelikten einher.

Welche Folgen drohen?


Insolvenzverschleppung kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen bestraft werden. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Maßgeblich für die Strafzumessung sind insbesondere die Dauer der unterlassenen Antragsstellung und die Höhe der in diesem Zeitraum offenen Forderungen. Daneben haben auch typische Begleitdelikte wie insbesondere § 283 StGB Bedeutung: Sollen Vermögenswerte beiseite geschafft worden sein? Sind Sozialversicherungsbeiträge zur Zahlung offen? Liegt die Buchhaltung (vollständig) vor?

Was ist jetzt wichtig?

Kein voreiliger Aktionismus!

In der Regel wurden bereits Ermittlungen durchgeführt, deren genauen Inhalt Sie nicht kennen.

Schweigerecht nutzen!

Vermeiden Sie voreilige Stellungnahmen. Durch Schweigen bewahren Sie idR. eine bessere Ausgangsposition.

Fachkundige Beratung suchen!

Fachkundige Berater verfügen über umfangreiche Erfahrung und bestimmen mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.

Individuell taktisch vorgehen!

Der optimale taktische Ansatz hängt von der bisherigen Aktenlage und den aktuellen Annahmen der Ermittlungsbehörden ab.

Wir sind Strafverteidiger.


kpw – Wir sind als hochspezialisierte Wirtschaftsstrafverteidiger täglich mit Fällen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts befasst. Wir beraten umfassend, werten die vollständigen behördlichen Akten aus und prüfen eingehend, wie rechtlich belastbar die erhobenen Vorwürfe im Einzelfall sind.

Wir verstehen uns als erfahrener Partner an Ihrer Seite und erarbeiten für Sie das optimale Verteidigungskonzept. Bei Bedarf können wir ein Team von bis zu 6 spezialisierten Partnern zusammenstellen. Ziel ist es, schwerwiegende Sanktionen zu vermeiden und Ihre persönliche Handlungsfähigkeit wiederherstellen.

Unsere Kanzlei wurde vielfach ausgezeichnet, darunter von den Zeitschriften WirtschaftsWoche, stern und WWL legal als führende Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht.

Ihre Vorteile bei kpw

Sofortige Beratung

Wir wissen, dass die Situation für Sie belastend ist. Wir beraten Sie umgehend.

Direkte Kommunikation

Unsere moderne Kanzlei ist auf die bundesweite Vertretung von Mandanten eingerichtet.

Langjährige Erfahrung

Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über lange Erfahrung im Insolvenzstrafrecht.

Persönliche Betreuung

Ein Partner betreut Ihre Angelegenheit persönlich und individuell.

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