Eine neuere Entscheidung des BGH thematisiert Vorstandsvergütungen unter dem Gesichtspunkt der Untreue.
Infragekommende Täter bei der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO
Wir freuen uns, dass unser Kollege Kai Kempgens zum 01.01.2023 in den Ausschuss Strafrecht des DAV berufen wurde.
Der BGH begründet erstmals ausführlich die Starfbarkeit von Cum-Ex Aktiengeschäften.
Wir stellen das neue Wettbewerbsregister vor und erläutern seine Bedeutung.
Wann droht der Widerruf der Approbation als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung?
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