Vorwurf Subventionsbetrug
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Subventionsbetrugs erhalten? Reagieren Sie richtig. Durch eine frühzeitig richtige Herangehensweise lassen sich schwere Konsequenzen vermeiden.
Bei dem Vorwurf des Subventionsbetrugs im Sinne von § 264 StGB geht es darum, dass im Rahmen der Beantragung von Subventionen und staatlichen Leistungen (beispielsweise Förderungen, Zuwendungen, Beihilfen, Darlehen oder sonstigen Vergünstigungen) unrichtige Angaben gemacht worden sein sollen. Bereits eine falsche Angabe kann eine Straftat darstellen. Derzeit führen Polizei und Staatsanwaltschaft bundesweit eine Vielzahl solcher Verfahren.
Ermittlungsverfahren: Wie ist der weitere Verlauf?
Am Anfang stehen häufig überraschend und für die Betroffenen sehr belastend Beschuldigtenvorladung, Kontenpfändung und Durchsuchung. In der Regel sind bereits umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Nach Abgabe an die Staatsanwaltschaften obliegt es dortiger Entscheidung, ob die Sache durch eine Anklage oder einen Strafbefehl geringsanhängig gemacht oder im Wege der Einstellung beendet wird.
Welche Folgen drohen?
Subventionsbetrug kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen bestraft werden. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen können bis zu zehen Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zentraler Maßstab ist die Höhe der angeblich unberechtigt erhaltenen Zuwendung. Die finanziellen Folgen eines Strafverfahrens können über eine etwaige Geldstrafe hinaus ganz erheblich sein. So droht neben Rückforderungsansprüchen die strafrechtliche Einziehung von Vermögenswerten. Die Vorschrift des § 264 StGB bietet jedoch erfahrungsgemäß auch erhebliche Verteidigungschancen.
Was ist jetzt wichtig?
Kein voreiliger Aktionismus
In der Regel wurden bereits Ermittlungen durchgeführt, deren genauen Inhalt Sie nicht kennen.
Schweigerecht nutzen
Vermeiden Sie voreilige Stellungnahmen. Durch Schweigen bewahren Sie idR. eine bessere Ausgangsposition.
Fachkundige Beratung suchen
Fachkundige Berater verfügen über umfangreiche Erfahrung und bestimmen mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.
Individuell taktisch vorgehen
Der optimale taktische Ansatz hängt von der bisherigen Aktenlage und den aktuellen Annahmen der Ermittlungsbehörden ab.
Welche Strafen stehen im Raum?
Was ist jetzt zu tun?
Hier gilt es zunächst den Sachverhalt präzise zu sichten und zu analysieren, wie den Vorwürfen optimal begegnet werden kann. Fast immer ist hierfür zunächst die Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten erforderlich, um Umfang und Ausmaß der Vorwürfe und ihre tatsächliche Grundlage zu sondieren.
Dies bedeutet, dass wir Ihnen in der Regel raten werden, keine Stellungnahme zur Akte zu reichen. Wir beantragen Akteneinsicht, werten mit Ihnen gemeinsam den Inhalt aus und sichten damit korrespondierend Ihre Geschäfts- und Antragsunterlagen.
Welche Verteidigung ist effektiv?
Für die Frage, ob tatsächlich ein belastbarer Vorwurf des Subventionsbetrugs erhoben werden kann, kommt es auf zahlreiche Faktoren an. Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich und die Anforderungen in mehreren Entscheidungen eingeschränkt, andererseits aber auch jüngst wieder ausgeweitet. Entscheidend ist beispielsweise, ob subventionserhebliche Tatsachen im Antragsverfahren hinreichend konkret bestimmt wurden. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist zunächst zu klären, welchen Erklärungen im Einzelnen abgegeben wurde und wie diese im Vergleich zur tatsächlichen Ausgangslage zu bewerten sind. Erst dann lässt sich präzise entwickeln, welche Strategie zu wählen und welches Verteidigungsziel anzustreben ist.
Wie lage dauert ein Verfahren?
Erfolgt eine Einstellung noch im Ermittlungsverfahren, wird dies schneller gehen als wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Auch hier verbieten sich verallgemeinernde Aussagen.
Wir sind uns bewusst, das ein Ermittlungsverfahren oft eine hohe Belastung für die Betroffenen mit sich bringt. Grundsätzlich ist es unser Ziel, das Verfahren zum besten unser Mandanten so schnell und so folgenlos wie möglich zu beenden.
Welche Kosten entstehen?
Tritt die Rechtsschutzversicherung ein?
Aber auch Privatpersonen verfügen immer häufiger über einen solchen Versicherungsschutz (Erweiterter Spezial- Strafrechtsschutz).
Gerne kontaktieren wir Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie und stellen eine Deckungsanfrage.
Wir beraten sofort - Ihre Vorteile
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umang mit Vorwürfen des Subventionsbetruges.
Wir sind echte Spezialisten und mit sechs Partnern ausschließlich im Strafrecht tätig.
Wir sind bundesweit für Sie tätig- und verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.
Wir sind Strafverteidiger.
kpw – Wir sind als hochspezialisierte Wirtschaftsstrafverteidiger täglich mit Fällen des Subventionsbetrugs befasst. Wir beraten umfassend, werten die vollständigen behördlichen Akten aus und prüfen eingehend, wie rechtlich belastbar die erhobenen Vorwürfe im Einzelfall sind.
Wir verstehen uns als erfahrener Partner an Ihrer Seite und erarbeiten für Sie das optimale Verteidigungskonzept. Bei Bedarf können wir ein Team von bis zu 6 spezialisierten Partnern zusammenstellen. Ziel ist es, schwerwiegende Sanktionen zu vermeiden und Ihre persönliche Handlungsfähigkeit wiederherstellen.
Unsere Kanzlei wurde vielfach ausgezeichnet, darunter von den Zeitschriften WirtschaftsWoche, stern und WWL legal als führende Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht.
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Sofortige Beratung
Wir wissen, dass die Situation für Sie belastend ist. Wir beraten Sie umgehend.
Direkte Kommunikation
Unsere moderne Kanzlei ist auf die bundesweite Vertretung von Mandanten eingerichtet.
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Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über lange Erfahrung im Subventionsstrafrecht.
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Ein Partner führt Ihr Mandat individuell und entwickelt mit Ihnen das optimale Verteidigungskonzept.