Ausschuss Strafrecht des DAV

Wir freuen uns, dass unser Kollege Kai Kempgens zum 01.01.2023 in den Ausschuss Strafrecht des DAV berufen wurde.

Gemeinsam mit elf weiteren bundesweit tätigen Ausschussmitgliedern wird unser Kollege die Arbeit des Ausschusses insbesondere im Bereich des IT-Strafrechts und in Hinblick auf informationstechnische Aspekte des Straf- und Strafverfahrensrechts unterstützen.

Kai Kempgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV versammelt mehr als 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. Er vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zur Registernummer R000952
eingetragen.

Mitglieder des Ausschusses:
Rechts­anwalt Dr. Rainer Spatscheck (Vorsitz)
Rechtsanwalt Stefan Conen, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Gina Greeve, Frankfurt
Rechtsanwalt Kai Kempgens, Berlin
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Kirsch, Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Essen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, Bonn
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen, Berlin
Rechtsanwältin Gül Pinar, Hamburg
Rechtsanwalt Martin Rubbert, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam

Aktuelle Stellungnahmen des Ausschusses

Ausschuss Strafrecht des DAV

 

Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet

Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zusammenfassung und Anmerkungen.

BGH stärkt das Beweisantragsrecht

Der BGH hat eine bemerkenswerte Entscheidung zum Beweisantragsrecht getroffen und dieses gestärkt.

Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung

Eine neue Entscheidung des BGH richtet den Blick auf die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung. Wir stellen sie vor.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB

Der BGH hat ein grundlegendes Urteil zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB gefällt. Wir stellen es vor.

Täterschaft bei Insolvenzverschleppung

Infragekommende Täter bei der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO

Verjährung und Verfahrensdauer

Die genaue Frist- und Zeitberechnung bereiten gerade im Wirtschaftsstrafrecht immer wieder erhebliche Probleme.

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