Gefängnis für Schwarzfahrer?
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein ist nach wie vor ein Straftatbestand, der zu zahllosen Verurteilungen führt. Kann die verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden, droht der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe. Die Beseitigung dieses Mißstandes und die Verlagerung der Sanktion in den Bereich der Ordnungswidrigkeit ist längst überfällig.
Seit langer Zeit wird die strafrechtliche Entkriminalisierung der Leistungserschleichung immer wieder diskutiert. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kommt es nicht nur zu zahllosen strafrechtlichen Verurteilungen, sondern auch zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe. De facto bedeutet dies, dass unzählige Menschen Haftstrafen verbüßen, die kein Geld für den Kauf von Fahrscheinen aufbringen konnten und später auch nicht über die Mittel zur Zahlung einer Geldstrafe verfügen.
Auch wenn beispielsweise in Berlin derzeit die Vebüßung infolge der Pandemielage ausgesetzt ist, ist diese Problemlage damit nicht beseitigt, sondern nur aufgeschoben.
Die Presse hat sich dieses Problems erneut angenommen. Wir unstützen die private Initiative „freiheitsfonds.de„, die pragmatisch eine kreative Lösungsmöglichkeit schafft.
Auch wenn beispielsweise in Berlin derzeit die Vebüßung infolge der Pandemielage ausgesetzt ist, ist diese Problemlage damit nicht beseitigt, sondern nur aufgeschoben.
Die Presse hat sich dieses Problems erneut angenommen. Wir unstützen die private Initiative „freiheitsfonds.de„, die pragmatisch eine kreative Lösungsmöglichkeit schafft.
single.php