
Herbert Kremer
„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung. Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“
Diese Äußerung eines Vorsitzenden Richter am Landgericht beschreibt treffend mein Bild von Strafverteidigung, das mir schon während der Ausbildung vermittelt wurde. Dabei ist nicht die Frage von Schuld oder Nichtschuld das dominierende Kriterium bei der Führung einer Verteidigung, sondern das Streben darum, dass das formelle und sachliche Recht eines Rechtstaates in jedem einzelnen Fall, ohne Ansehen der Person des Angeklagten und des erhobenen Tatvorwurfes, eingehalten wird.
Daneben ist meine Mandatsführung davon geprägt, die mit dem erhobenen strafrechtlichen Vorwurf einhergehenden Belastungen so frühzeitig wie möglich zu minimieren. Da die gravierendsten Belastungen mit einer öffentlichen Hauptverhandlung verbunden sind, muss Ziel (fast) jeder Verteidigung sein, eine solche zu vermeiden.
Mit der Ausnahme ausgewählter Fälle aus dem Sportrecht betreue ich seit rund 30 Jahren ausschließlich strafrechtliche Mandate aus der gesamten Bandbreite des Strafrechts.
Ich verfüge über forensische Erfahrung in Schwurgerichtsverfahren, Betäubungsmittelverfahren und Wirtschaftsstrafsachen, ebenso aber auch in Verkehrsstrafsachen und im allgemeinen Strafrecht.
Ich bin Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, dem Republikanischen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie bei Union Berlin.